ASHTANGA BEGINNER WORKSHOP MIT JULIA WENISCH 16 NOV 2024
Ashtanga Yoga
Workshop
@ YOGALOFT – Gärtnerplatz
Level
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In diesem Workshop konzentrieren wir uns auf die erste Serie des Ashtanga Vinyasa Yoga. Diese beinhaltet eine bestimmte Anzahl an Yogahaltungen, die immer wieder in der selben Reihenfolge, verbunden mit dem Atem praktiziert werden. Die erste Serie wird auch „Yoga Chikitsa“ genannt und wirkt reinigend und ausgleichend auf unser System.
Das Üben ist sehr dynamisch und kraftvoll, es erzeugt Hitze, welche unserem Körper den Entgiftungsprozess erleichtern und Spannungen lösen soll. Da jede Bewegung rhythmisch auf den Atem abgestimmt wird kann volle Präsenz entstehen, welche das Nervensystem beruhigt und uns ein Gefühl von Verbundenheit schenkt.
Der Workshop soll den Einstieg in eine regelmäßige Mysore Praxis erleichtern und die Tradition des Ashtanga Vinyasa Yoga Systems näher bringen.
Datum
Samstag, 16. November 2024
Uhrzeit
13:45 - 16:15
(150 min)
Room
Yogaraum Oben
Ort
11 Buttermelcherstraße -, 80469 München
Lehrer:in
Julia Wenisch
Tickets
35,00 € | Ticket für Sa. 16.11.2024, 13:45 - 16:15 |
Anbieterinfos
Bewertungen
4.8
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Stornierungsbedingungen
8.2. Für den Fall des Rücktritts des Kunden und die Fälle, in denen der Kunde die Veranstaltung aus Gründen nicht besucht, die nicht höherer Gewalt zuzurechnen sind und die vom Anbieter nicht zu vertreten sind, verliert der Anbieter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Der Anbieter ist in diesen Fällen aber berechtigt, vom Kunden einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Der Berechnung des Ersatzes bestimmt der Anbieter nach den gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen durch den Anbieter. Tritt ein Kunde von einer beim Anbieter gebuchten Veranstaltung (z.B. einer Kursteilnahme oder einem Konzertbesuch) zurück, ist der Anbieter daher berechtigt, vom Kunden pauschalen Ersatz nach folgender Maßgabe zu verlangen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 2 % des Veranstaltungspreises
ab 59. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises
ab 29. Tag bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Veranstaltungspreises
ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 95 % des Veranstaltungspreises
Dem Kunden bleibt im Falle der Geltendmachung pauschalen Ersatzes durch den Anbieter der Nachweis eines niedrigeren Schadens ebenso unbenommen wie der Nachweis daß ein Schaden gar nicht entstanden ist. Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt, anstelle der pauschalen Berechnung und Beanspruchung nach Ziff. 8.2., konkret und unter Berücksichtigung der Kompensation durch anderweitige Verwendbarkeit der getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen gegenüber dem Kunden abzurechnen.