Mini-Karate (4 – 6 Jahre) November – Dezember 2024 – Donnerstag
Karate
Kurs
@ TSV Milbertshofen
Ob zur Selbstverteidigung oder als Ausgleichssport, Karate bietet jedem die Möglichkeit, sportlich aktiv zu sein. Es handelt sich um eine waffenlose Kampfkunst, die ihren Ursprung etwa um 500 n. Chr. in China findet und kein "Hau-Drauf"-Sport ist, sondern einem strengem Regelwerk unterliegt. So wird gerade Kindern bewusst, dass nicht der persönliche Sieg an erster Stelle steht, sondern die Achtung und der Respekt gegenüber Mitmenschen. Karate stärkt zusätzlich das Selbstbewusstsein, man trainiert Kraft, Ausdauer, Koordinations- und Reaktionsvermögen, Schnelligkeit und Beweglichkeit. Außerdem wird der ganze Körper gleichmäßig gefordert und das Verletzungsrisiko ist überaus gering. Der Kurs richtet sich an Anfänger im Alter von 4 - 6 Jahren.
Benötigt wird nur Sportbekleidung - Karate findet barfuß statt.
Datum
Begann am Donnerstag, 7. November 2024
Mehrere Termine
Ort
Hans-Denzinger-Straße 2, 80807 München
Preise
60,00 € | Einzelticket |
Termine
Im Checkout kannst du ein Ticket wählen um an Terminen dieser Aktivität teilzunehmen
Datum | Uhrzeit | Ort | Lehrer:in |
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21.11.2024 | 16:45 - 17:30 | Hans-Denzinger-Straße 2, 80807 München | |
28.11.2024 | 16:45 - 17:30 | Hans-Denzinger-Straße 2, 80807 München | |
05.12.2024 | 16:45 - 17:30 | Hans-Denzinger-Straße 2, 80807 München | |
12.12.2024 | 16:45 - 17:30 | Hans-Denzinger-Straße 2, 80807 München | |
19.12.2024 | 16:45 - 17:30 | Hans-Denzinger-Straße 2, 80807 München | |
07.11.2024 | 16:45 - 17:30 | Hans-Denzinger-Straße 2, 80807 München | |
14.11.2024 | 16:45 - 17:30 | Hans-Denzinger-Straße 2, 80807 München |
Anbieterinfos
Bewertungen
4.3
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Stornierungsbedingungen
Abmeldung Privatkunden D 1. Ein Privatkunde kann sich mit einer Frist von 14 Tagen vor Beginn des jeweiligen Kurses abmelden. In diesem Fall entfällt die Kursgebühr. Die Anmeldegebühr in Höhe von 16,- Euro wird in diesem Fall erhoben. 2. Wird diese Frist versäumt, so hat der Teilnehmer die jeweilige Kursgebühr voll zu erstatten, solange sein Platz nicht an einen Dritten vergeben wird. Rückt ein Dritter auf, so entfällt für ihn die Zahlungsverpflichtung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet für einen Ersatz zu sorgen.